Todesfall
Der Tod eines Menschen und die Bestattung berühren die Angehörigen, Freunde und Bekannten. Der Trauergottesdienst bietet eine Gelegenheit, nicht nur einen Ritus zu vollziehen, sondern der Solidarität mit der verstorbenen Person und den von seinem Tod unmittelbar betroffenen Menschen Ausdruck zu geben.
Trauergottesdienste
Beisetzungen auf dem Friedhof und Trauerfeiern in der Pfarrkirche finden vom Dienstag bis Samstag statt.
Mit dem Seelsorger besprechen Sie alles Terminliche, die Art der Bestattung (Erdbestattung, Urnengrab), den Ablauf und die Gestaltung der Trauerfeier.
Das Fürbittgebet wird vor der Beerdigung nach Absprache abgehalten.
Dreissigster
Etwa nach einem Monat kann in einem Gottesdienst (jeweils Samstag, 18.00 Uhr) des verstorbenen Menschen gedacht werden. Erkundigen Sie sich beim Pfarramt nach den möglichen freien Terminen.
Gedächtnisse
Erstjahrzeit, Gedächtnisse und Stiftmessen werden jeweils im Gottesdienst am Samstag um 18.00 Uhr gehalten, nicht aber vor hohen Feiertagen wie zum Beispiel Weihnachten, Ostern und Pfingsten.
Termine bitte rechtzeitig mit dem Pfarramt absprechen.
Stiftmessen können für die Dauer von 10, 20 oder 25 Jahren abgeschlossen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Pfarramt.